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Sportstadt Salzburg: Erste vollständig rollstuhltaugliche Tennisanlage in Maxglan eröffnet

21.05.2021

Wichtiges Zeichen für Tennissport und Barrierefreiheit

Auf der ASKÖ Sportanlage in Maxglan entstanden in den vergangenen Monaten fünf Allwetter-Tennisplätze, mit den vorhandenen drei Hallenplätzen stehen damit acht rollstuhltaugliche Tennisplätze zur Verfügung. Die Gesamtkosten betragen 340.000 Euro, 250.000 Euro davon stellt die Stadt Salzburg, 69.000 Euro das Land Salzburg bereit, den Rest übernimmt die ASKÖ. Sport-Ressortchef und Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Auinger ist hoch erfreut. „Die Anlage ist ein klares Bekenntnis zum Behinderten- und zum Tennissport generell. Tennis ist im Aufwind, daher ist diese Anlage auch für die Zukunft eine wichtige und notwendige Investition. Neben der bereits gegebenen Barrierefreiheit für Hallentennis, bin ich stolz, dass wir am Standort Maxglan nun auch rollstuhlgeeignete Außenplätze zur Verfügung haben.“

Hier findet ihr die gesamte Aussendung der Stadt Salzburg

Städtische Freibäder öffnen am 19. Mai mit sicheren Corona-​Regeln

17.05.2021

Bgm. Stv. Auinger: „Sicher baden und Sommer genießen“

Am Mittwoch, 19. Mai, starten die Städtischen Freibäder Leopoldskron, Volksgarten und AYA-Bad in die zweite „Corona-Saison“. Die Vorgaben des Bundes für den Badebetrieb sind streng. Neben „Altbekanntem“, wie Mindestabstand, Maskenpflicht in Innenräumen, Besucher*innenobergrenzen und Hygieneregeln, dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Personen die Bäder besuchen. „Unser Team der städtischen Betriebe wird wie im Vorjahr alles unternehmen, um den Salzburger*innen eine sichere Freibad-Saison zu ermöglichen. Der letzte Sommer hat schon gezeigt, dass die Salzburger*innen sehr diszipliniert sind und wir uns auf eine gesunde Badesaison freuen können. Jetzt fehlt nur noch das richtige Badewetter“, betont Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Auinger, ressortzuständig für die Städtischen Betriebe.

Geimpft, getestet oder genesen
Neu für diese Badesaison ist die sogenannte „3G-Regel“. Für alle Besucher*innen gilt: Badespaß ist nur möglich, wenn man geimpft, getestet oder genesen ist. Geimpfte müssen den Nachweis mit gültigem Impfpass erbringen. Für Getestete gilt: Nachweis über negativen PCR-Test – maximal 72 Stunden gültig, negativen Antigentest 48 Stunden gültig sowie Antigen-Selbsttest mit digitaler Lösung, der 24 Stunden gültig ist. Für Kinder ab zehn Jahren werden die „Schultests“ – 48 Stunden gültig – anerkannt. Kinder unter zehn Jahren müssen nicht getestet werden. Genesene dürfen nach Vorlage ihres Absonderungsbescheides oder Antikörpertests (Gültigkeit drei Monate) in die Freibäder. Es besteht keine Testmöglichkeit in den Freibädern. Beim Einlass ist keine Registrierung erforderlich.

Besucher*innenobergrenze und Online-Shop
Auch dieses Jahr gibt es in den Freibädern eine Besucher*innenobergrenze: Ins Lepi dürfen 2.500 Badegäste, ins „Volksi“ 750, ins AYA-Bad 550. Die jeweils aktuelle Besucher*innenanzahl ist auf der Homepage der Stadt abrufbar. Im neuen Online-Shop können Schwimmfans ihre Tickets für das „Lepi“, „Volksi“ und AYA-Bad einfach und bequem bereits zu Hause kaufen.

Baderegeln 2021:

  • Eintritt nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene
  • Vor den Kassen und Buffets ist ein Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten
  • Auf den Liegeflächen gilt ein Mindestabstand von 2 Meter in jede Richtung
  • Im Wasser soll der Abstand 2 Meter betragen
  • Allgemeine Hygienemaßnahmen wie Händewaschen sind zu beachten
  • FFP2 Masken müssen in den Innenbereichen (WC-Anlagen, etc.) verwendet werden
  • Lepi: Breitrutsche in Betrieb (Sprungturm und Großrutsche geschlossen)
  • Der Verleih (Sonnenschirme, etc.) findet statt
  • Pfandkästchen stehen zur Verfügung

Wer darf ins Freibad?

Geimpfte – gültiger Impfpass ab 23. Tag nach der Erstimpfung

Getestete:

  • Negativer PCR-Test – 72 Stunden gültig
  • Negativer Antigentest – 48 Stunden gültig
  • Negativer Antigen-Selbsttest mit digitaler Lösung  – 24 Stunden gültig
  • Kinder ab 10 Jahren: „Schultest“ – 48 Stunden gültig
  • Kinder unter 10 Jahren – kein Test erforderlich

Genesene – Absonderungsbescheid oder Antikörpertest (Gültigkeit 3 Monate)

Bademeister und Kassenpersonal kontrollieren die „3Gs“ – Lichtbildausweis ist erforderlich! Beim Einlass besteht keine Registerungspflicht. Testmöglichkeiten sind nicht vorhanden.

Besucher*innenzähler und Online-Shop sind ab Saisoneröffnung unter www.stadt-salzburg/badespass zu finden.

Zum Auftakt der Badesaison: Eintritts-Regeln mit Hausverstand fehlen

06.05.2021

Kopfschütteln bei Bäderbetreibern in ganz Österreich – Vorgaben der Bundesregierung produzieren Warteschlagen

Viele Menschen können die Öffnung der Freibäder kaum noch erwarten. Eine Nutzung muss aber unter sinnvollen Regeln möglich sein, denn sonst werden viele Menschen aus der Stadt Salzburg auf die Seen im Umland, das Salzachufer oder den Alm Kanal ausweichen. Ich bin schon gespannt, wer dort dann die Einhaltung der Hygienemaßnahmen kontrollieren wird“, betont SPÖ-Vizebürgermeister Bernhard Auinger zur Öffnung der Bäder.

Warteschlangen kontraproduktiv

Bei Bädern handelt es sich um Außenflächen, Hygienemaßnahmen wie Abstand und eine Besucher*innen-Obergrenze haben sich im Vorjahr bestens bewährt. Jetzt im Eingangsbereich Warteschlangen zu produzieren, ist in Zeiten der Pandemie definitiv kontraproduktiv. Menschen müssen schließlich auch keine Bestätigungen vorweisen, wenn sie das Haus verlassen, um spazieren zu gehen“, kritisiert SPÖ-Vizebürgermeister Auinger

Die Überlegungen der Bundesregierung zu den Eintrittsvoraussetzungen, um ein Freibad besuchen zu dürfen, lassen Realitätsnähe vermissen. Ich würde mir Regelungen mit Hausverstand wünschen. Kreativität und Flexibilität sind für die Bundesregierung leider nach wie vor Fremdwörter“, so Auinger zu den geplanten Regelungen.

Bademeister sind für Sicherheit zuständig und keine Kontrollorgane der Bundesregierung

Es geht den Bäder-Betreibern in ganz Österreich darum, einen sicheren Besuch der Bäder zu garantieren. Warteschlangen im Eingangsbereich sollten vermieden und nicht gefördert werden. Die Bademeister können nicht gleichzeitig die Hygieneregeln im Innenbereich kontrollieren, für die Sicherheit der Badegäste sorgen und zusätzlich Kontrollen im Eingangsbereich durchführen“, so Auinger, der betont, dass diese Kritik nicht nur aus Salzburg stammt, sondern auch aus allen übrigen Bundesländern. „Außerdem darf man gespannt, ob dieses Mal die Verordnung vor der Öffnung der Bäder kommt“, kann sich Auinger einen Seitenhieb nicht verkneifen.

Bis jetzt haben die meisten Bäderbetreiber noch jede Herausforderung gemeistert und alle Vorgaben des Bundes umgesetzt. Ich unterstütze natürlich jede Maßnahme, die Leben rettet und Gesundheit fördert bzw. erhält. Eine Maßnahme ist aber nur so wirksam, wie sie auch eingehalten bzw. kontrolliert wird. In der letzten Saison haben sich in den städtischen Freibädern Besucher*innen-Obergrenzen, Hygienevorschriften und Abstandsregelungen bestens bewährt“, kann Auinger die neuen Regelungen nicht nachvollziehen.

Hausverstand beim Bund? Leider Fehlanzeige

„Es stellt sich daher auch die Frage, wer diese Maßnahmen der Bundesregierung an Seen oder in der Stadt Salzburg an der Alm kontrolliert. Wir sollten bzw. müssen den Menschen ein Stück Normalität zurückgeben. Ein Besuch der Bäder gehört für mich dazu. Ich bedauere sehr, dass die Bundesregierung bei der Maßnahmensetzung wieder einmal Realitätsnähe vermissen lässt“, so Auinger abschließend.