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Verlängerung der „Eiszeit“ für Jugend-Sportvereine

12.03.2021

Eisarena für Kinder und Jugendliche bis 28. März geöffnet

Ab Montag, 15. März, darf laut aktualisierter Verordnung des Bundes Nachwuchs-Mannschaftssport im Freien – unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen – wieder stattfinden. Die Städtischen Betriebe reagieren darauf und haben kurzfristig beschlossen, die überdachte Eislauffläche im Volksgarten für Jugend-Sportvereine zwei Wochen länger offen zu halten. Der „Sommerschlaf“ der Freifläche wird also auf 29. März verschoben.

„Die Sportvereine haben sehr stark unter der Pandemie gelitten. Daher freut es mich sehr, dass Mannschaftssport im Freien zumindest für Kinder und Jugendliche wieder möglich sein wird. Die Freifläche im Volksgarten ist dafür ein idealer Standort“, so Sportressortchef Bernhard Auinger.

Der Leiter der Städtischen Betriebe, Roland Oberhauser, ergänzt: „Nachdem wir im Winter mit dem Erfolgsprojekt Eiszauber ein tolles Angebot geschaffen haben, freut es mich, dass die städtischen Betriebe weiterhin ein flexibler Partner für die Sportbegeisterten in der Stadt Salzburg sind.“

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Einsatz hat sich gelohnt: Stadt Salzburg baut Ferien-Kinderbetreuung aus

04.03.2021

Dank des Einsatzes des Bürgermeister-Stellvertreters Bernhard Auinger werden die städtischen Kindergärten in den Sommerferien sechs statt bisher drei Wochen geöffnet haben.

In der heutigen Sitzung des städtischen Kulturausschusses gab es grünes Licht für den Beschluss zum Ausbau der städtischen Ferien-Kinderbetreuung. Der ressortverantwortliche Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Auinger brachte die Neuerung auf den Weg. Zukünftig werden die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten und Horte) wie bereits Kleinkindgruppen in den Sommerferien sechs Wochen geöffnet sein. Bisher war es genau andersrum: Die Kinderbetreuungseinrichtungen waren für sechs Wochen geschlossen. SPÖ-Gemeinderätin Niki Solarz ist hocherfreut über die Anpassung der Öffnungszeiten: „Für die Eltern sind die neuen Öffnungszeiten eine riesengroße Erleichterung. Die Organisation der Sommerbetreuung war immer eine Challenge. Davon können alle Eltern ein Lied singen.“ Besonders mit Blick auf die Corona-Situation sei die neue Regelung ein Gewinn für die Eltern: „Urlaube und Zeitguthaben sind aufgebraucht. Wie hätten die Eltern sechs Wochen Schließzeiten überbrücken sollen?“. Solarz lobt die Pädagog*innen: „Die Pädagog*innen legen den Grundstein für die Bildung unserer Kinder und halten mit ihrer täglichen Arbeit unsere Gesellschaft am Laufen. Die neuen Öffnungszeiten sind auch ihrer Flexibilität zu verdanken.“

Segen für Alleinerziehende: Sechs Wochen offen

Solarz, die selbst alleinerziehend ist und aus Erfahrung spricht, betont: „Gerade für alleinerziehende Eltern sind die neuen Öffnungszeiten eine enorme Erleichterung. Oftmals ist man bei der Ferienbetreuung der Kinder als alleinerziehender Elternteil völlig auf sich allein gestellt. Da bedeuten sechs Wochen Sommer-Öffnungszeit einen reinen Segen.“

Acht Springer*innen ermöglichen Sommer-Öffnungszeiten

„Um die Urlaubszeiten der Pädagog*innen trotz der verlängerten Öffnungszeiten einhalten zu können, werden acht zusätzliche Springer*innen angestellt. Die Springer*innen können flexibel in  allen Kinderbetreuungseinrichtungen eingesetzt werden. Dadurch wird eine moderne Kinderbetreuung gewährleistet, die der Lebensrealität der Eltern entspricht“, schildert Solarz und fügt hinzu: „Die drei geplanten Wochen Schließzeit sind für Grundreinigung und Neuerungen der Standorte notwendig.“ Der endgültige Beschluss über die neuen Öffnungszeiten der Kindergärten und Horte erfolgt im Gemeinderat.

Auinger: Anmeldung in städtischen Kindergärten und Horte läuft noch bis 12.3.2021

02.03.2021

Eltern können noch bis Freitag, 12. März ihre Kinder in städtischen Kindergärten und Horten anmelden und ein persönliches Kennenlernen in den Einrichtungen vereinbaren. Dafür ist die telefonische Terminvereinbarung mit der Leitung der Einrichtung notwendig. Wichtig dabei: Es genügt die Anmeldung in einer städtischen Einrichtung. Falls es Alternativwünsche gibt, können diese zusätzlich bei der Anmeldung bekannt gegeben werden. „Das persönliche Kennenlernen ist für Kinder, Eltern und die Kinderbetreuungs-Einrichtungen sehr wichtig, war aber auf Grund des Lockdowns bis zum 8. Februar nicht möglich. Aus diesem Grund haben wir die Frist verlängert“, erläutert dazu der ressortzuständige Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Auinger.