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Anmeldung Kinderbetreuung: 939 Eltern erhalten Zusage-​Schreiben

25.05.2021
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Auinger: „Fast alle Wünsche der Eltern und Kinder wurden bei der Wahl der Kinderbetreuungseinrichtung erfüllt“.
In der Woche nach Pfingsten erhalten die Eltern, deren Kind bzw. Kinder in einer städtischen Kinderbetreuungseinrichtung aufgenommen werden ein Schreiben mit der entsprechenden Zusage. Bildungsressortchef und Bürgermeister-Stellvertreter Auinger zeigt sich erfreut, dass fast alle Wunscheinrichtungen der Eltern und Kindern erfüllt werden und viele Kinder aufgenommen werden konnten. „Wir haben im Aufnahmeprozess klare Richtlinien, welche Kinder mit Hauptwohnsitz in der Stadt wir aufnehmen. Alle fünfjährigen, die sich im verpflichteten Kindergartenjahr befinden, alle vierjährigen und alle Kinder, deren Eltern berufstätig sind, haben oberste Priorität und die erhalten natürlich auch eine fixe Zusage. Darüber hinaus haben wir noch Plätze in der Hinterhand, sollte sich die Arbeitssituation bei Eltern, die derzeit eine Absage erhalten, noch ändern oder seit der Anmeldung bereits geändert haben. Dadurch sind wir flexibel genug, den Familien, die dringend eine Kinderbetreuung benötigen, diese auch anbieten zu können.“ Inklusion ist dabei selbstverständlich und so finden zahlreiche Kinder mit dem Bedarf an inklusiver Entwicklungsbegleitung ihren Platz in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen. Pro Kind müssen hier zwei Plätze vorgesehen werden.

In den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden Stand jetzt 939 Kinder in den entsprechenden Altersgruppen fix aufgenommen. „Kindergärten und Kleinkindgruppen sind die ersten Bildungseinrichtungen im Leben der Kinder. Es ist mir daher sehr wichtig, dass wir so viele Kinder als möglich bei ihren ersten Schritten im Bildungsweg unterstützen. In unseren Horten wird dies weitergeführt. Das geschieht natürlich auch dank unserer fantastischen Pädagog*innen und Wirtschafter*innen und in Kooperation mit den privaten Trägern,“ und Auinger abschließend: „Die Zahl der Anmeldungen und der möglichen Aufnahmen zeigt uns, wie wichtig der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen ist, welchen wir als Stadt Salzburg im Rahmen des Bildungsbauprogramms forcieren.

Sportstadt Salzburg: Erste vollständig rollstuhltaugliche Tennisanlage in Maxglan eröffnet

21.05.2021
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Wichtiges Zeichen für Tennissport und Barrierefreiheit

Auf der ASKÖ Sportanlage in Maxglan entstanden in den vergangenen Monaten fünf Allwetter-Tennisplätze, mit den vorhandenen drei Hallenplätzen stehen damit acht rollstuhltaugliche Tennisplätze zur Verfügung. Die Gesamtkosten betragen 340.000 Euro, 250.000 Euro davon stellt die Stadt Salzburg, 69.000 Euro das Land Salzburg bereit, den Rest übernimmt die ASKÖ. Sport-Ressortchef und Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Auinger ist hoch erfreut. „Die Anlage ist ein klares Bekenntnis zum Behinderten- und zum Tennissport generell. Tennis ist im Aufwind, daher ist diese Anlage auch für die Zukunft eine wichtige und notwendige Investition. Neben der bereits gegebenen Barrierefreiheit für Hallentennis, bin ich stolz, dass wir am Standort Maxglan nun auch rollstuhlgeeignete Außenplätze zur Verfügung haben.“

Hier findet ihr die gesamte Aussendung der Stadt Salzburg

Städtische Freibäder öffnen am 19. Mai mit sicheren Corona-​Regeln

17.05.2021
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Bgm. Stv. Auinger: „Sicher baden und Sommer genießen“

Am Mittwoch, 19. Mai, starten die Städtischen Freibäder Leopoldskron, Volksgarten und AYA-Bad in die zweite „Corona-Saison“. Die Vorgaben des Bundes für den Badebetrieb sind streng. Neben „Altbekanntem“, wie Mindestabstand, Maskenpflicht in Innenräumen, Besucher*innenobergrenzen und Hygieneregeln, dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Personen die Bäder besuchen. „Unser Team der städtischen Betriebe wird wie im Vorjahr alles unternehmen, um den Salzburger*innen eine sichere Freibad-Saison zu ermöglichen. Der letzte Sommer hat schon gezeigt, dass die Salzburger*innen sehr diszipliniert sind und wir uns auf eine gesunde Badesaison freuen können. Jetzt fehlt nur noch das richtige Badewetter“, betont Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Auinger, ressortzuständig für die Städtischen Betriebe.

Geimpft, getestet oder genesen
Neu für diese Badesaison ist die sogenannte „3G-Regel“. Für alle Besucher*innen gilt: Badespaß ist nur möglich, wenn man geimpft, getestet oder genesen ist. Geimpfte müssen den Nachweis mit gültigem Impfpass erbringen. Für Getestete gilt: Nachweis über negativen PCR-Test – maximal 72 Stunden gültig, negativen Antigentest 48 Stunden gültig sowie Antigen-Selbsttest mit digitaler Lösung, der 24 Stunden gültig ist. Für Kinder ab zehn Jahren werden die „Schultests“ – 48 Stunden gültig – anerkannt. Kinder unter zehn Jahren müssen nicht getestet werden. Genesene dürfen nach Vorlage ihres Absonderungsbescheides oder Antikörpertests (Gültigkeit drei Monate) in die Freibäder. Es besteht keine Testmöglichkeit in den Freibädern. Beim Einlass ist keine Registrierung erforderlich.

Besucher*innenobergrenze und Online-Shop
Auch dieses Jahr gibt es in den Freibädern eine Besucher*innenobergrenze: Ins Lepi dürfen 2.500 Badegäste, ins „Volksi“ 750, ins AYA-Bad 550. Die jeweils aktuelle Besucher*innenanzahl ist auf der Homepage der Stadt abrufbar. Im neuen Online-Shop können Schwimmfans ihre Tickets für das „Lepi“, „Volksi“ und AYA-Bad einfach und bequem bereits zu Hause kaufen.

Baderegeln 2021:

  • Eintritt nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene
  • Vor den Kassen und Buffets ist ein Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten
  • Auf den Liegeflächen gilt ein Mindestabstand von 2 Meter in jede Richtung
  • Im Wasser soll der Abstand 2 Meter betragen
  • Allgemeine Hygienemaßnahmen wie Händewaschen sind zu beachten
  • FFP2 Masken müssen in den Innenbereichen (WC-Anlagen, etc.) verwendet werden
  • Lepi: Breitrutsche in Betrieb (Sprungturm und Großrutsche geschlossen)
  • Der Verleih (Sonnenschirme, etc.) findet statt
  • Pfandkästchen stehen zur Verfügung

Wer darf ins Freibad?

Geimpfte – gültiger Impfpass ab 23. Tag nach der Erstimpfung

Getestete:

  • Negativer PCR-Test – 72 Stunden gültig
  • Negativer Antigentest – 48 Stunden gültig
  • Negativer Antigen-Selbsttest mit digitaler Lösung  – 24 Stunden gültig
  • Kinder ab 10 Jahren: „Schultest“ – 48 Stunden gültig
  • Kinder unter 10 Jahren – kein Test erforderlich

Genesene – Absonderungsbescheid oder Antikörpertest (Gültigkeit 3 Monate)

Bademeister und Kassenpersonal kontrollieren die „3Gs“ – Lichtbildausweis ist erforderlich! Beim Einlass besteht keine Registerungspflicht. Testmöglichkeiten sind nicht vorhanden.

Besucher*innenzähler und Online-Shop sind ab Saisoneröffnung unter www.stadt-salzburg/badespass zu finden.