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NerdTopia 2025: Fantasie eroberte Salzburg

02.06.2025

Popkulturfest begeisterte mit Vielfalt, Kreativität und Gemeinschaft

Letzten Samstag, 24. Mai 2025, verwandelten sich die Stadt:Bibliothek Salzburg und die TriBühne Lehen in ein pulsierendes Zentrum für Anime-, Manga-, Cosplay- und Gaming-Fans. Die dritte Ausgabe von NerdTopia traf den Geschmack von über 800 Besucher:innen und setzte ein starkes Zeichen für Miteinander, Offenheit und die Freude am gemeinsamen Feiern.

Aufgrund der großen Nachfrage wurde das Event erstmals auf die benachbarte TriBühne Lehen ausgeweitet. Ob aufwendig kostümiert oder einfach neugierig: Jede:r konnte hier die eigene Leidenschaft für Popkultur, Fantasie und Gemeinschaft ausleben. NerdTopia zeigte eindrucksvoll, wie bunt, inklusiv und einladend die Salzburger Szene ist – getragen von Respekt, Herzlichkeit und echter Begeisterung.

Das Programm war ein Feuerwerk für alle Altersgruppen: Die Kinderzone „NerdTopia Kids“ lockte mit Origami, Kinderschminken, Fotostation, MINT-Sticker-Atelier und Manga-Ausmalstationen. Abends kamen Highlights wie der Cosplay-Contest, Anime-Karaoke, Gaming-Turniere und Rollenspielklassiker bestens an. Besonders berührend: Der Live-Auftritt des „Anime Ensembles“ des Mozarteumorchesters zur feierlichen Eröffnung.

Bürgermeister Bernhard Auinger lobt das Event: „NerdTopia steht für Offenheit, Vielfalt und Zusammenhalt. Es ist beeindruckend zu sehen, wie viele Menschen hier mit Freude ihre Leidenschaft leben und wie lebendig unsere Stadt dadurch wird.“

„Die Stadt:Bibliothek ist ein Ort, an dem Menschen zusammenkommen, kreativ sind und ihre Begeisterung teilen können – ganz ohne Schranken. NerdTopia ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie Kultur verbindet“, freut sich Bibliotheksleiter Helmut Windinger.

Schon jetzt steht fest: NerdTopia 2025 war ein voller Erfolg – und die Vorfreude auf 2026 ist groß.

Stadt Salzburg: 976 Kinderbetreuungsplätze neu vergeben

27.05.2025

Auinger: „Wir vergeben Plätze objektiv und nach klaren Kriterien“

Die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen der Stadt Salzburg haben soeben die Zahlen zu den Anmeldungen und Platzvergaben in den städtischen Kindergärten, Kleinkindgruppen und Horten vorgelegt. Der ressortzuständige Bürgermeister Bernhard Auinger betont dazu: „Die große Nachfrage nach städtischen Betreuungsplätzen ist ein deutliches Zeichen für das Vertrauen der Salzburger Familien in unsere Einrichtungen. Uns ist bewusst, dass eine Absage für Eltern und Kinder eine Belastung bedeutet. Umso wichtiger ist es, dass wir die verfügbaren Plätze auf Basis der eingelangten Unterlagen objektiv und nach klaren gesetzlichen Kriterien vergeben. Ich danke allen Mitarbeitenden, die mit großem Einsatz daran arbeiten, den Bedarf so gut wie möglich zu decken.“

 Aktuelle Anmeldezahlen (Stand 23. Mai 2025)

  • Kindergarten: 1.233 Anmeldungen (insgesamt 2.192 Plätze)
  • Hort: 169 Anmeldungen (insgesamt 526 Plätze)
  • Kleinkindgruppen (KKG): 138 Anmeldungen (insgesamt 32 Plätze)

Von diesen Anmeldungen wurden bereits folgende Zu- und Absagen erteilt:

  • Kindergarten: 839 Zusagen, 394 Absagen
  • Hort: 113 Zusagen, 56 Absagen
  • KKG: 24 Zusagen, 114 Absagen

Gründe für Zusagen und Absagen

Die Entscheidungen über die Platzvergabe basieren auf den Reihungskriterien gemäß § 16 Abs. 3 des Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (SKBBG). Vorrang haben Kinder mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Einrichtung. Danach gelten folgende Prioritäten bei der Platzvergabe:

  1. Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr (sie müssen bis zum 1. September eines Kalenderjahrs das fünfte Lebensjahr vollenden – § 22 SKBBG)
  2. Kinder, die bereits die Einrichtung besuchen
  3. Kinder, deren Erziehungsberechtigte
    • berufstätig sind (gilt nicht im verpflichtenden Kindergartenjahr)
    • nachweislich arbeitssuchend oder
    • in Ausbildung sind oder
    • im gemeinsamen Haushalt pflegebedürftige Angehörige betreuen
  4. Kinder mit besonderen sozialen oder erzieherischen Bedürfnissen oder mit Bedarf an inklusiver Entwicklungsbegleitung
  5. Geschwister von Kindern, die die Einrichtung bereits besuchen
  6. Andere, noch nicht schulpflichtige Kinder, wobei älteren Kindern der Vorzug gegeben wird
  7. Schulpflichtige, jedoch nicht schulreife Kinder, die im häuslichen Unterricht stehen
  8. Volksschulpflichtige oder schulpflichtige Kinder, wenn das Organisationskonzept (§ 8 Abs. 3 SKBBG) die Aufnahme solcher Kinder vorsieht; dies ist nur für die Dauer eines Kinderbetreuungsjahres und wenn keine andere geeignete Betreuungsform verfügbar ist, möglich

Status des Anmeldeprozesses

Alle fristgerechten und nachgemeldeten Anmeldungen haben eine Zu- oder Absage erhalten. Momentan werden nachgereichte Unterlagen sowie geänderte Lebensumstände, wie etwa ein Verzicht auf einen zugesagten Platz, bearbeitet und Wartelisten abgearbeitet, um möglichst vielen Familien eine Betreuung anzubieten.

Städte und Bund: Auinger regt Schulterschluss mit Interessensvertretungen an

26.05.2025
Ziel: Auf Bundesebene in Entscheidungsprozessen stärker berücksichtigt werden

Österreichs Städte und Gemeinden sehen sich angesichts der herausfordernden wirtschaftlichen Lage mit steigenden Erwartungen und wachsender Verantwortung konfrontiert. Als öffentliche Dienstleister, die täglich das Leben der Bürger:innen prägen, fordern sie eine verstärkte Berücksichtigung ihrer Anliegen in der Bundespolitik. Das wurde auch beim Städtetag in Eisenstadt deutlich.

Städtebund-Salzburg Vorsitzender Bürgermeister Bernhard Auinger sagt: „Österreichs Städte und Gemeinden stehen vor schwierigen wirtschaftlichen Zeiten und sind mit großen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Daher braucht es einen überparteilichen Schulterschluss zwischen Städten, Gemeinden und Interessensvertretungen, damit die Bedürfnisse der Städte und Gemeinden in den politischen Entscheidungsprozessen auf Bundesebene noch stärker berücksichtigt werden.“

Und Städtebund-Salzburg Geschäftsführer Martin Floss ergänzt: „Die kommenden Jahre werden einige tiefgehende Veränderungsprozesse auch in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden mit sich bringen. Die Kolleginnen und Kollegen, die in den Verwaltungen arbeiten, werden sich aktiv einbringen und ihr Möglichstes tun, um die Leistungen für die Menschen aufrecht erhalten zu können.“

Forderungen und Anliegen des Städtebundes

Kommunale Finanzen

Die dynamisch steigenden Kosten in Bereichen wie Gesundheit, Pflege und Elementarpädagogik sollen gemeinsam von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden getragen werden. Besonders relevant sind die Umlagesysteme der Länder. Städte und Gemeinden dürfen keine zusätzlichen Belastungen erfahren, um ihre Handlungsfähigkeit nicht zu gefährden. Wesentliche Forderungen des Städtebundes:

  • Reform der Grundsteuer (kurzfristig über Hebesatzerhöhungen)
  • Steuererleichterungen nur mit Gegenfinanzierung
  • Evaluierung der vertikalen Mittelverteilung im Finanzausgleich (FAG)
  • Finanzzuweisung von jährlich 300 Mio. Euro gemäß § 28a FAG 2024.

Bildung und Freizeit

Die Finanzierung von Freizeitpädagog:innen und Schulassistenzen ist ungeklärt. Die Kosten für Freizeitpädagog:innen sollen ab sofort vom Bund getragen werden. Eine Lösung erst im Finanzausgleich ab 2028 ist nicht akzeptabel.

Verwaltungs- und Strukturreformen

Die Regierung plant, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Der Österreichische Städtebund soll dabei von Beginn an auf Augenhöhe eingebunden werden.

Digitalisierung und Effizienz

Gefordert wird eine gemeinsame Dateninfrastruktur über Gebietskörperschaften hinweg sowie ein direkter Zugang zu Registern für die kommunale Ebene. Ziele sind Effizienzsteigerung, Bürokratieabbau und bessere Services für Bürger:innen. Wichtig ist auch, die Abhängigkeit von außereuropäischen IT-Konzernen zu verringern – Infrastruktur, Software und Betrieb sollen möglichst in Europa, idealerweise in Österreich, entstehen und genutzt werden.

Europa

Die Bundesregierung wird aufgefordert, kommunale Dienstleistungen wie Wasser, Abfallwirtschaft oder öffentlichen Verkehr stärker in der europäischen Gesetzgebung zu berücksichtigen. Administrativer Aufwand etwa im Datenschutz-, Beihilfen- oder Vergaberecht ist kritisch zu prüfen. Gold-Plating soll vermieden werden. Kommunale Perspektiven und die lokale Wirtschaft sind in Diskussionen über europäische Resilienz und Souveränität einzubeziehen. Wichtig sind:

  • Förderung resilienter Verwaltungsstrukturen
  • Unterstützung regionaler Kooperationen
  • gezielte Investitionen in digitale Infrastrukturen