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Anmeldezeit für städtische Kinderbetreuung

14.01.2019

Leistbar und pädagogisch wertvoll so präsentiert sich die Kinderbetreuung der Stadt Salzburg. Mit Dienstag, 15. Jänner startet die Anmeldephase für das nächste Kindergarten- und Hort-Jahr ab den Herbst 2019. Wer sein Kind ab September in einer städtischen Einrichtung betreut haben will, sollte also Frist bis zum Dienstag, 05. März für Kindergärten und Horte nicht verabsäumen. Die Anmeldefrist für die drei neuen Krabbelgruppen der Stadt startet ein wenig später: Dort können Eltern ihre Kinder ab Montag, 25. 02. bis zum Freitag 01.03.2019 anmelden. „Eine pädagogisch hochwertige Kinderbetreuung bei fairem Preis ist ein wichtiger Puzzlestein, um die Kleinsten bei ihrer Bildungsbiografie zu unterstützen. Mit den neuen Krabbelstuben übernimmt die Stadt noch stärker die Verantwortung“, sagt Bildungs-Ressort-Chef und Vizebürgermeister Auinger. Ab dem Jahr 2020 wird die Anmeldung auch per Online-Service möglich sein.

Heuer neu: Anmeldung für städtische Krabbelgruppen
Für die Anmeldung in der jeweiligen Wunschkrabbelgruppe (Kendlerstraße, Rositten und Wagingerstraße) bittet die Stadt um telefonische Terminvereinbarung mit der Leitung der Krabbelgruppe. Die Expert*innen empfehlen bereits zur Anmeldung das Kind mitzubringen, damit die Eltern und die Kleinsten das Umfeld und Ambiente kennenlernen können.
Die Voraussetzungen für eine Anmeldung sind:
* Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Salzburg
* Berufstätigkeit/Berufsausbildung beider Erziehungsberechtigten bzw. Alleinerzieher*innen, nachweislich arbeitssuchend oder sie treten bei der Aufnahme des Kindes eine Arbeitsstelle an.
* Kind hat bei der Aufnahme das erste Lebensjahr vollendet – Die Aufnahme von Kindern unter einem Jahr ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Zur Anmeldung sind mitzubringen:
Die Geburtsurkunde des Kindes, Meldeschein des Kindes und des/der Erziehungsberechtigten oder Nachweis zur Ummeldung des Hauptwohnsitzes (muss vor Antritt nachgereicht werden), Arbeitsbestätigung/en der Eltern, die E-card und der Impfpass des Kindes und der Einkommensnachweis der Eltern. Aufgrund begrenzter Kapazitäten werden die Eltern bis spätestens Ende Juni über die Aufnahme informiert.

Anmeldung für den Kindergarten
Für die Anmeldung im Wunschkindergarten sollen die Eltern am besten auch gleich einen Termin direkt vor Ort vereinbaren. Zur Anmeldung sind mitzubringen: Die Geburtsurkunde, Meldescheine des Kindes und der Erziehungsberechtigten, eine Arbeitsbestätigungen und die e-card des Kindes. Grundsätzlich werden nur Kinder in den Kindergarten aufgenommen, die das 3. Lebensjahr vollendet haben und Kinder die vom 1.9.2013 bis einschließlich 31.8.2014 geboren sind machen das gesetzliche vorgeschriebene Kindergartenjahr Kinder in diesem Alter müssen mindestens 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche die pädagogische Einrichtung besuchen.

Anmeldung für den Hortbesuch
Zur Anmeldung sind hier mitzubringen:
* Die Geburtsurkunde des Kindes
* Meldescheine des Kindes und der Erziehungsberechtigten
* Arbeitsbestätigungen der Eltern
* Die e-card des Kindes
Auch hier empfiehlt sich im Vorfeld die telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Leitung und die Anmeldung ist auch eine Chance, dass zukünftige Hortkinder den Wunschstandort kennenlernen.
Derzeit besuchen rund 10.400 Kinder und Jugendliche die modernen städtischen Bildungseinrichtungen. „Kinderbetreuung ist mir eine Herzensangelegenheit und daher freue ich mich auf möglichst viele Anmeldungen für die tollen Betreuungseinrichtungen der Stadt Salzburg“, meint Vizebürgermeister Bernhard Auinger abschließend.

 

Foto © Stadt Salzburg